Akupunktur zur Schmerztherapie. Kassen fordern therapeutische Ausbildung
Einhergehend mit der Entscheidung, die Akupunktur zur Schmerztherapie bei Rücken- und Knieschmerzen als Kassenleistung zuzulassen, verschärfte der G-BA,der gemeinsame Bundesausschuss ist die Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, die Anforderungen an die Akupunktur-Ärzte, deren Akupunkturdiplom um eine 80 Std. umfassende schmerztherapeutische und psychosomatische Ausbildung erweitert werden muss, will man die schmerztherapeutische Akupunkturbehandlung von der gesetzlichen Krankenkasse vergütet bekommen. Von rund 10.000 Akupunkteuren in Deutschland müssen 75% zur Nachschulung, denn nur ein Viertel verfügt über diese Qualifikation. Mit der Kassenzulassung und den einhergehenden Bedingungen für die Abrechnung steigt der G-BA in das stark wachsende Segment Heilpraktik und TCM ein, und sichert seinen Mitgliedern den ersten Teil eines lukrativen gesetzlichen Budgets, ohne die Pharma-Einkünfte zu gefährden. Kopfschmerz- und Migränepatienten, die ihre Akupunkturbehandlung künftig selbst bezahlen müssen, können sich nun erst Recht den Arzt oder Heilpraktiker ihres Vertrauens aussuchen.